Gemeindevertretung Kefenrod beschließt neue "Feuerwehrsatzung" am 24.06.2010

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kefenrod hat in ihrer Sitzung am 24.06.2010 eine neue Satzung (Feuerwehrsatzung) für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kefenrod beschlossen.

 

Neu aufgenommen wurde der Passus, auf Antrag im Sinne von § 10 Abs. 2 HBKG bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres in der Einsatzabteilung verbleiben zu können. Bisher konnte der aktive Dienst höchstens bis zum vollendeten 62. Lebensjahr verlängert werden.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 08.07.2010 trat die neue Satzung am 09.07.2010 in Kraft.

 

Unter "Dokumente/Satzungen" haben wir die neue Satzung mit aufgenommen oder man klickt → hier ← zum direkten Herunterladen der PDF-Datei.

 

Unsere Satzung werden wir demnächst an die neue Feuerwehrsatzung anpassen.