Der Bindsächser Wald

Aus unserem Festbuch zum Jubiläum 2002.
Von Peter Graf.

 

 

Will man etwas über den Bindsächser Wald mit seinen heutigen Grenzen erfahren, muss man das Geschichtsrad einige hundert Jahre zurückdrehen. Entstanden ist er ursprünglich aus dem Büdinger Markwald. Die Mark „Büdingen“ ist erstmals um 1494 erwähnt.

Die Namen „Markwald“ und „Weistum“ muss man etwas genauer erklären um ihre Bedeutung zu erfassen. Über die Entstehung und genaue Begriffsdefinition der Markgenossenschaften ist man sich auch in neuerer Zeit nicht einig. Man geht davon aus, dass ortsansässige Volksgruppen ein bestimmtes Gebiet (Mark) in Besitz nahmen (Dr. W. Nieß). Durch Teilungen der Mark sind Flächen, hier besonders landwirtschaftliche Gebiete, in Privateigentum übergegangen, während der Wald weiterhin gemeinsam genutzt wurde. Bewirtschaftet wurden diese Waldflächen nach dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Markgenossen und wurde in einer Markverfassung, dem sogenannten Weistum festgelegt.

So wurde z.B. in einer Markwaldordnung von 1539 der erste Förster mit Sitz in Bindsachsen bestellt. Er sollte für Recht und Ordnung im Markwald sorgen. Zu dieser Zeit oblag das Jagdrecht ausschließlich dem Fürst von Ysenburg-Büdingen, welches auch das große Interesse an der Forst- und Jagdaufsicht erklärt. Aus einer Besoldungsanweisung für den Förster des Markwaldes aus dem Jahre 1539 geht hervor:
• der Fürst komme für Pferd und Beschlag sowie jährlich 2 Kleider auf
• die Forstwiesen sollte er zu Heu haben
• von jeder Herdstelle aus Kefenrod, Bindsachsen, Wolferborn und Rinderbügen sollte er einen Simmer Hafer haben
• von allen Dörfern, die Holz mit Karren holten sollte er 6 Sechster Frucht bekommen.

Die Markgenossen hatten nicht nur Pflichten, sondern natürlich auch Rechte an der Mark. So wurde genau festgelegt, wie viel Holz- und Streunutzung bzw. Viehtriebsrechte jeder Markgenosse hatte. Aus diesem Grund war es sehr wichtig, dass genau festgelegt wurde, wie viel Personen Berechtigungen hatten.

So gab es in Bindsachsen:
1556: 75 Berechtigte
1591: 75 Berechtigte
1745: 51 Berechtigte
1823: 105,5 Berechtigte

Die wichtigste Nutzung neben Viehhute und Bauholz war das Brennholz. Als Brennholz galt sogenanntes Urholz, welches als Buchenholz, als Bauholz nicht zu gebrauchendes Holz, Hainbuche und anderes Urholz definiert wurde. War dies nicht ausreichend und wollte jemand mehr Holz haben, sollte er Wellenholz, also Astholz, in den Vorhecken des Waldes bekommen.

Im Jahre 1834 wurden die meisten Markgenossenschaften aufgelöst, darunter auch das „Betten“. Sie gingen anteilsmäßig an die Gemeinden über. Im Jahre 1974 kam es zu einem Waldtausch (im Betten) zwischen dem Fürst von Ysenburg-Büdingen und der Gemeinde Bindsachsen (bzw. Großgemeinde Kefenrod). Von diesen Zeitpunkt an blieb die Waldfläche von 227 ha mit ihren Außengrenzen bis heute erhalten. Sieht man einmal von der Eigentumsentwicklung ab, so haben sich auch im Laufe der Jahre die Ansprüche an den Wald einem Wandel unterzogen. Wurde er noch bis in die 70er Jahre als reiner Wirtschaftswald angesehen, so hat er heute noch einen zusätzlichen Stellenwert bekommen.

So übernimmt der Wald, das einzige, fast noch intakte Ökosystem unserer Kulturlandschaft, zunehmend andere Aufgaben. Der Natur- und Grundwasserschutz spielen eine größere Rolle. Auch steht er für fast alle Varianten der Freizeitgestaltung zur Verfügung. Andererseits muss er auch mit der Umweltverschmutzung im Allgemeinen fertig werden. Hoffentlich kann der Wald noch lange seinen Ansprüchen gerecht werden.

 

Wilde Häuser: Geschlossenes, teilweise aus der Erde ragendes Basaltvorkommen im Bindsächser Wald.