Vom Ledereimer zur Motorspritze

Aus unserem Festbuch zum Jubiläum 2002.
Von Martin Schrimpf.

 

 

Die Freiwillige Feuerwehr Bindsachsen feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen, was aber nicht bedeutet, dass der Brandschutz in Bindsachsen erst seit 1952 gewährleistet ist. Die Einwohner unseres Dorfes mussten zu allen Zeiten der Geschichte gegen Brände ankämpfen, die durch Blitzschlag, Fahrlässigkeit und durch Brandstiftung oder durch Krieg und Unruhen entstanden sind. Erste Überlieferungen  zum Werdegang der Feuerwehr Bindsachsen finden sich etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Archiv der Gemeinde Kefenrod. Das Brandbekämpfungswesen muss auch immer unter dem Aspekt zeitgeschichtlicher Veränderungen gesehen werden. Diesbezüglich bedarf es zunächst einiger kurzer Erläuterungen.

 

Im Jahre 1806 kamen alle Dörfer des Gerichts Wolferborn, zu dem auch Bindsachsen gehörte, unter die Souveränität des Rheinbundfürsten Isenburg-Birstein. 1815 übergab der Wiener Kongress sie dem Kaiser von Österreich. Durch Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen vom 30.Juni 1816 gingen die Gerichtsorte Kefenrod, Bindsachsen, Hitzkirchen und Michelau an den Großherzog von Hessen-Darmstadt über und wurden dem Großherzoglichen Kreisamt Büdingen zugeteilt. Von 1871 an war das Großherzogtum Hessen Teil des neuen deutschen Reiches. 1918 wurde der letzte Großherzog Ernst-Ludwig abgesetzt und die Republik ausgerufen. Bis zum Jahr 1945, auch während der Zeit des Nationalsozialismus, bestand der Volksstaat Hessen.

 

In früheren Zeiten gab es keine allgemeingültige Organisation des örtlichen Brandschutzes. Jeder half jedem, auch über die Ortsgrenzen hinweg. Man erkannte jedoch, dass bei größeren Bränden ein diszipliniertes Vorgehen sowie der zielgerichtete Einsatz der bescheidenen Mittel am ehesten zu Löscherfolgen führte. So erließ der Landgraf Ludwig zu Hessen in Darmstadt am 18.Juni 1767 die Hochfürstlich Hessisch-Darmstädtische Feuerverordnung, die von nun an überregionale Bedeutung hatte und erstmals genauere Regelungen für eine geordnete Brandbekämpfung enthielt. Auch vorbeugende Maßnahmen wurden aufgeführt und betrafen baurechtlich vor allem Schmieden und Bäckereien. Neubauten durften nach Erscheinen dieser Verordnung nur noch mit Ziegel- oder Schiefersteinen bedeckt werden, Stroh- oder Schindeldächer wurden nicht mehr geduldet, lediglich Minderbemittelten wurde dazu eine Ausnahme erteilt.

 

Titelseite der Verordnung von 1875 über die „Löschung der Feuersbrünste“.

 

Am 21. März 1857 erschien die Verordnung über die „Löschung der Feuersbrünste“. Basierend auf der Verordnung von 1767 wurden tiefer gehende Bestimmungen genauer kommentiert und erläutert. Ein Abdruck dieser Verordnung ist im Gemeindearchiv erhalten geblieben. Auf den Gerichtstagen, die in den Gemeinden jährlich stattzufinden hatten, musste diese Feuerlöschordnung bekannt gemacht werden. Alternativ wurde vorgeschlagen, jedem Hausbesitzer sowie jedem neuen Ortsbürger einen Abdruck unentgeltlich oder auch gegen Ersatz der Druckkosten auszuhändigen. Es wurde gestattet, den nicht aufgehobenen Teil der Verordnung von 1767 in den Abdruck mit aufzunehmen und somit die Publikation am Gerichtstag zu unterlassen. Es ist nicht bekannt, in welcher Art und Weise in Bindsachsen verfahren wurde, sicher ist jedoch, dass im Sinne dieser Verordnung auf die Bürger eingewirkt wurde.

 

Überlieferte Schriftstücke, das Brandschutzwesen betreffend, sind etwa ab 1850 vorhanden. Ein Dokument vom 29.Oktober 1850 belegt, dass die Feuerstellen und Schornsteine durch das Kreisamt Büdingen kontrolliert wurden und eine Frist gesetzt wurde, um aufgefundene Mängel zu beseitigen. Im Beisein von Bindsachsens Bürgermeister Velte wurden seinerzeit die Brandstätten von den verpflichteten Feuervisitatoren Maurermeister Knaf und Zimmermeister Diemer (Büdingen) überprüft. Detaillierte Listen, mit dem im Brandfall verpflichteten Dienstpersonal stammen aus den 1875-1881. Sie mussten alljährlich neu erstellt und dem Kreisamt übersandt werden.

 

Auszug aus dem Protokoll der Brandstättenvisitation vom 29. Oktober 1850.

 

Organisation des Brandschutzes 1878



Die Charakteristik des Dorfes sowie die Organisation des Brandschutzes auf Grundlage der Feuerlöschordnung soll im folgenden für das Jahr 1878 dargestellt werden. Bindsachsen war weitgehend geprägt von der Landwirtschaft. Durch größeren Waldbesitz war die Gemeinde zu jener Zeit durchaus wohlhabend, Steuern und Abgaben für die Bürger konnten gering gehalten werden. Die Einwohnerzahl, oder auch Seelenzahl, wie man es damals nannte, betrug 518, davon waren 474 Christen evangelischer Konfession und 44 Juden. 120 Personen waren nicht in Besitz der Ortsbürgerschaft. Der Nutztierbestand gliederte sich wie folgt: 25 Pferde, 1 Fohlen, 375 Schafe, 210 Schweine, 28 Ziegen, 10 Bienenstöcke, 187 Kühe, dazu 74 Stück Jungvieh sowie 2 Deckbullen in Gemeindebesitz. Abgesehen von Scheunen und Stallungen betrug die Summe der Gebäude im Dorf 90. Davon waren 86 Wohnhäuser, 1 Kirche, 1 Schule sowie 2 weitere gemeinheitliche Gebäude, vermutlich die beiden Backhäuser. Der Gemeinderat bestand aus 8 Personen, Bürgermeister war Konrad Hammerschmidt. In Diensten der Gemeinde standen ferner der Gemeindeeinnehmer (heute: Rechner, Kassenwart), der Polizeidiener, der Nachtwächter, der Feldschütz, die Hirten, die Hebamme, der Pfarrer und der Dorflehrer. Alle männlichen Einwohner im Alter zwischen 18 und 55 Jahren konnten für den Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Der Pfarrer, ohnehin in Wolferborn wohnend, und der Lehrer waren laut Verordnung von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Über die Einsatzleitung im Ernstfall war in der Feuerlöschordnung folgendes festgelegt:

 


„Dem Bürgermeister oder Beigeordneten oder dem ersten Polizeibeamten des Orts, in welchem der Brand ausgebrochen ist, steht die Leitung der gesamten Löschanstalten einschließlich der Befehligung der von anderen Orten hinzugekommenen Hülfsmannschaften, zu. Er hat sich deshalb schleunigst an Ort und Stelle zu begeben. Es ist ihm überlassen, sich die nöthigen Sachverständigen zuzugesellen. Die auswärtige Hülfsmannschaft ist in der Regel von dem Bürgermeister, Beigeordneten oder einem anderen Mitgliede des Ortsvorstandes der Hülfe sendenden Gemeinde zu begleiten, welches die nächste Aufsicht über dieselbe zu führen hat. Ist ausnahmsweise kein Mitglied des Ortsvorstandes dabei, so ist jene Aufsicht dem Spritzenmeister oder einer anderen dazu passenden Person zu übertragen. Erscheint das Kreisamt an der Brandstätte, so sind dessen Anordnungen zu befolgen“.

 

Schon zu jener Zeit war es üblich, Einsatzleitung und Führungskräfte besonders kenntlich zu machen. So steht in der Verordnung geschrieben:



„Damit kein Zweifel darüber entstehen kann, wer als Vorgesetzter Führer oder Aufseher bei einem Brande dienstlich zu befehlen und zu handeln habe, so sollen dieselben folgende Abzeichen tragen:
a. Für den Bürgermeister am Ort des Feuerausbruchs ein weiß und rothes Band, welches über die rechte Schulter gehend, unter dem linken Arm zusammen geknüpft ist.
b. Für den Stellvertreter des Bürgermeisters und jede anführende Gemeinderathsperson eine handbreite weiß und rothe Binde um den rechten Oberarm.
c. Für jeden Aufseher, Spritzenmeister, Führer eine etwas schmälere weiß und rothe Binde um den linken Oberarm.
d. Für die zur Rettung der Mobilien bestimmten Leute eine weiße Binde um den linken Arm.“

Es war nach Einwohnerzahl festgelegt, wie viel Feuer­eimer, Feuerleitern und Feuerhaken jede Gemeinde bereit zu halten hatte. Demnach mussten in Bindsachsen 25 Feuereimer, 3 Feuerleitern und 3 Feuerhaken verfügbar sein. Des weiteren war verordnet, dass jedes neue Ehepaar sowie jeder neue Ortsbürger finanzielle Mittel für den Kauf eines Feuereimers bereitstellen musste. Im Jahr 1878 wurden von der Bürgermeisterei 9 Mark Feuereimergeld eingenommen. Die zur Hilfeleistung verpflichteten Einwohner wurden im Voraus zu bestimmten Verrichtungen bezeichnet, welches sie sich zu unterziehen hatten:

1)    Zur Herleitung und Stemmung des Wassers
2)    Zur Herbeischaffung von Leitern und Haken   
3)    Zur Beaufsichtigung von Brunnen, Wasserschöpfen etc.
4)    Für Anstellung des Wasserreicher
5)    Für Beleuchtung der Brunnen
6)    Zur Besteigung der brennenden Gebäude
7)    Zur Rettung von Personen und Sachen
8)    Feuerboten
9)    Feuerläufer
10)    Spritzenfuhrleute
11)    Spritzenmeister
12)    Spritzenmannschaft (Pumper)

 

Feuereimer aus Leder.

Zur Erläuterung: „Herleitung und Stemmung des Wassers“



Die Feuerlöschordnung beschreibt die Herleitung und Stauung des Wassers. Zur Brandbekämpfung konnte das Wasser entweder aus dem Dorfbrunnen entnommen werden oder es wurde im Bachlauf angestaut. Hinweise auf frühere Löschwasservorräte im Ortsbereich (Teiche o. ä.) gibt es nicht. Ob es in jener Zeit in Bindsachsen Stauvorrichtungen gab, um offen fließende Teile des Wolfsbaches stauen zu können, wie es in späterer Zeit praktiziert wurde, kann nicht eindeutig belegt werden, gilt aber als sehr wahrscheinlich. Es ist anzunehmen, dass die im folgenden aufgeführten Personen ausschließlich zur Ausführung derartiger Tätigkeiten beauftragt waren:
Johannes Schliesinger II.
Adam Maul (Aufseher)
Konrad Schwab III.
Heinrich Schwab V.
Johannes Wagner II.
Heinrich Kaufmann II.



„Herbeischaffung von Leitern und Haken“



Die Leitern, von denen Bindsachsen drei Stück vorzuhalten hatte, bestanden in früherer Zeit aus Rundbalken mit seitlichen Trittstreben zum Besteigen (sogenannte Leiterbäume). Leiterformen, wie wir sie heute kennen, bildeten sich erst später heraus. Es ist nicht bekannt, an welchem Ort in Bindsachsen die Leitern sowie auch andere Gerätschaften zu jener Zeit untergebracht waren. Erst der Bau des Schulhauses gegen Ende des 19. Jahrhunderts, dessen Kellerraum für solche Zwecke bis zum Jahr 1975 diente, ermöglicht eine genauere Lokalisierung. Ob die genannte Räumlichkeit seit jeher der Feuerwehr diente, ist allerdings ebenfalls fraglich. Es ist auch gut denkbar, dass die Leitern im Dorf verteilt an Scheunen stehend oder hängend aufbewahrt wurden.
Zum Herbeischaffen von Leitern und Haken waren 1878 folgende Ortsbürger zuständig:
Konrad Günther
Johannes Faust III.
Heinrich Kempf II.
Christian Schwab (Aufseher)
Konrad Kleer
Heinrich Leiß III. (Aufseher)
Heinrich Konrad Repp
Georg Schwab II.



„Zur Beaufsichtigung von Brunnen, Wasserschöpfen“



Die hier aufgeführten Personen überwachten die Wasserentnahme aus Brunnen oder Bach und mussten in Problemfällen korrigierend eingreifen. Es ist gut denkbar, dass zu dieser Tätigkeit die älteren, erfahrenen Ortsbürger herangezogen wurden. Aufgeführt waren nachstehende Personen:
Konrad Ey
Christian Groth



„Anstellung der Wasserreicher“'



Mittels Ledereimern musste das Wasser aus einem Brunnen oder Bach in einer Menschenkette von Hand zu Hand gereicht werden, um damit Spritzen zu füllen oder direkt das Feuer zu bekämpfen. Da im Einzelnen keine Wasserreicher aufgeführt waren, ist davon auszugehen, dass die nicht zu bestimmten Verrichtungen vorgesehenen Männer, die rüstigen älteren Dorfbewohner sowie Frauen und Jugendliche im Brandfalle zu dieser Tätigkeit herangezogen wurden. Zur Koordinierung und Befehligung der Wasserreicher waren nachfolgende Bürger eingeteilt:
Konrad Maul I.
Konrad Eschenbrenner IV.



„Beleuchtung der Brunnen“



Da es noch kein elektrisches Licht gab, wurden hierzu jener zeit Laternen verwendet. Bei nächtlichen Einsätzen hatten die zuständigen Personen somit eine wichtige Funktion zu erfüllen. Eingeteilt waren:
Sebastian Langlitz
Georg Kaufmann

 


Für den Fall eines Feuerausbruchs bei Dunkelheit sah die Feuerlöschordnung folgendes vor:



„Bei nächtlichen Bränden können, außer der von der Gemeinde anzuordnenden Beleuchtung der Brandstätte, der Brunnen, Werke etc., die Einwohner, in den Umständen angemessenen Umfang, aufgefordert werden, die unteren Stockwerke der an die Straße stoßenden Gebäude durch verwahrte Lichter zu erleuchten, welcher Aufforderung zu leisten ist. Es ist auch gestattet, die Erleuchtung aller Häuser anzuordnen, wenn dies räthlich erscheint. Das Erleuchten geschieht durch Laternen, oder hinter die Fenster gestellte Lichter.“



„Besteigung der brennenden Gebäude“



Wurde es für vorteilhaft angesehen, Gebäudeteile abzureißen oder Teile von Dächern abzudecken, so waren die Steiger gefragt. Es dürften vorwiegend Zimmerleute, Maurer und Kaminfeger im besten Mannesalter zu dieser waghalsigen Aufgabe eingesetzt worden sein.
Vorgesehen waren:
Konrad Günther
Heinrich Kempf II.
Konrad Kleer
Jakob Kehm



„Rettung von Personen und Sachen“



Neben der Menschenrettung ging es auch darum, die beweglichen Besitztümer der Brandbetroffenen in Sicherheit zu bringen. Nachstehende Personen waren aufgelistet:
Isaak Stern      
Jonas Grünbaum   
Daniel Oppenheimer



„Feuerboten“



Sie eilten bei großen Bränden zu Fuß oder zu Pferd in den Nachbarort um dort Verstärkung anzufordern. Für jeden Feuerboten war vorgegeben, welchen Ort er anzulaufen hatte.
Adam Langlitz - Wenings
Heinrich Maul IV. - Kefenrod
Heinrich Höfling - Gelnhaar
Levi Stern - Michelau
Wilhelm Kehm - Kreisamt und Landgericht



Es ist auffallend, dass für Wolferborn keine Feuerboten bestimmt waren, obwohl der Ort an der Gemarkungsgrenze lag, kaum weiter entfernt als Kefenrod und Michelau. Seit 1816 stand Wolferborn unter kurhessischer Regierung und wurde nach dem Deutschen Krieg 1866 dem Preußischen Staat einverleibt. Noch heute kann man aus dieser Zeit Grenzsteine vorfinden, welche mit den Buchstaben GH für Großherzogtum Hessen und KP für Königreich Preußen versehen sind. Ein Großteil derselben wurden allerdings in der Zeit des Nationalsozialismus beseitigt. Obwohl man durch die Kirche mit Wolferborn verbunden war, gibt es keine Überlieferungen, die auf gegenseitige Hilfeleistungen in jener Zeit schließen lassen. Die Feuerlöschordnung sah diese Möglichkeit ausdrücklich vor, was folgender Textauszug belegt:



„Für die Orte, welche der Grenze der Bezirke nahe liegen, ist in Übereinstimmung mit den Beamten der benachbarten Bezirke zu verfahren, damit die gegenseitige Hülfe möglichst nach gleichem Verhältnisse bestimmt werde. Im Übrigen hängt die Bestimmung des Umkreises von der Vertheilung der Bevölkerung ab und ist im Zweifel eher zu erweitern als zu verengen. Wenn sich diese Hülfe in der Regel auf die Spritzen mit deren Mannschaft und die Feuerläufer beschränken kann, so kann sie doch auch mit besonderem Vortheil weiter ausgedehnt werden. Namentlich können Bauhandwerker und Bespannte aus anderen Orten da von großem Nutzen sein, wo es im Orte des Brandes daran fehlt. Die auswärtige Hülfsmannschaft ist, soweit es ohne Beeinträchtigung des Erfolges geschehen kann, zu den weniger gefährlichen und mühevollen Arbeiten zu verwenden.“



„Feuerläufer“



Wenn die Feuerwehr durch einen Boten um Hilfe ersucht wurde, so mussten die dafür vorgesehenen  Personen (Feuerläufer) in den betroffenen Nachbarort eilen, um die dortigen Brandbekämpfer zu unterstützen. Sie waren in Laufrotten unter einem Rottmeister zusammengefasst und waren wie folgt aufgestellt:



Führer (Rottmeister):
Bürgermeister Hammerschmidt, Beigeordneter Imhof, Christian Schwab (1. Rotte), Konrad Eschenbrenner III. (2. Rotte)
Mannschaft 1. Rotte:
Philipp Imhof, Konrad Ey, Johannes Wagner, Johannes Eifert, Johannes Imhof, Wilhelm Faust, Heinrich Leiß III., Heinrich Zimmermann, Chris­tian Groth, Konrad Kaufmann V.,  Konrad Eschenbrenner IV., Heinrich Konrad Repp, Konrad Schwab III., Johannes Zimmermann IV., Johannes Schliesinger II., Jakob Kehm
2. Rotte:
Philipp Ganz III., Isidor Freimark, Sebastian Langlitz, Z. Freimark, Georg Ganz II., Konrad Kleer I., Heinrich Kuhl, Jonas Grünbaum, Heinrich Maul III., Adam Maul, Johannes Ganz, Heinrich Horr III., Heinrich Schwab V., Johannes Pfeifer, Martin Pfeifer, Johannes Kempf



„Spritzenfuhrleute“



Wie der Name schon sagt, bestand die Aufgabe der Spritzenfuhrleute darin, die Spritzen und andere Gerätschaften per Gespann und Fuhrwerk zur Brandstelle zu transportieren. Dies traf besonders dann zu, wenn die Spritze vom Nachbarort angefordert wurde und über Feld gefahren werden musste. Die Dienste der Spritzenfuhrleute wurden aus der Gemeindekasse entlohnt.



Die Feuerlöschordnung enthält folgende Instruktionen:
„Innerhalb der Orte werden die Spritzen in der Regel von der Mannschaft gezogen werden. Zum Transport der zur Bedienung der Spritzen erforderlichen Mannschaft außerhalb des Orts sind besondere Wagen zu bestellen. Nur der Spritzenmeister darf auf der Spritze sitzen.“



Nachfolgend die verpflichteten Spritzenfuhrleute:
Heinrich Appel   
Georg Schwab II.
Konrad Ganz V.  
Heinrich Leiß III.
Heinrich Ganz II.  
Konrad Velte III.
Karl Naumann   
Konrad Maul I.



„Spritzenmeister“



Die Aufgabe der Spritzenmeister bestand darin, die Spritzen zu pflegen und zu befehligen. Meist waren dies Schlosser, Dorfschmiede o.ä. Handwerker. Sie waren wohl die ranghöchsten Feuerwehrleute jener Zeit. Aus ihrer Stellung entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte der heute noch landläufig verwendete Begriff „Feuerwehrhauptmann“. Meist wurden sie für ihre Dienste aus der Gemeindekasse entschädigt, im Voranschlag für das Jahr 1878 war allerdings keine Besoldung vorgesehen. Die Spritzenmeister waren:
Georg Misar
Johann Georg Kleer



Ferner sah die Feuerlöschordnung vor:



„Räthlich ist auch, dem Spritzenmeister einen Sattler, Schuhmacher mit dem nöthigen Material zum Ausbessern der Schläuche, wenn nicht in anderer Art ausreichend Vorsorge getroffen ist, zuzuziehen.“



Aus dem 19. Jahrhundert gibt es leider keine überlieferten Schriftstücke vom Kauf einer Spritze und weiteren Gerätschaften. Lediglich in einem Brief der Bürgermeisterei an das Kreisamt vom 7. Juli 1881 wird berichtet, dass die alljährliche Spritzenprobe am 3. Osterfeiertag vorgenommen wurde. Es ist davon auszugehen, dass man eine fahrbare Handdruckspritze besaß, wie sie in jener Zeit üblich war. Das Löschwasser musste mit den Feuereimern in die Spritze eingefüllt werden.



„Spritzenmannschaft (Pumper)“



Eine schweißtreibende Arbeit hatten diese Kameraden zu verrichten. Die Pumper standen an Vorder- und Rückseite der Spritze und mussten durch Auf- und Abbewegen der Kolben eine Wassersäule als löschwirksamen Strahl aufbauen. Es ist naheliegend, dass hier die jüngeren, ausdauernden Bürger eingesetzt wurden. Die Spritzenmannschaft setzte sich wie folgt zusammen:
Konrad Nagel   
Christian Kehm IV.
Wilhelm Arndt   
Heinrich Nagelschmidt
Konrad Eschenbrenner V.  
Konrad Kromm IV.
Konrad Naumann II.   
Konrad Theis
Christian Faust   
Heinrich Günther
Heinrich Reutzel   
Heinrich Geiß
Johannes Leiß



Abschließend zum Streifzug durch das Jahr 1878 noch einige interessante Zeilen aus der Feuerlöschordnung zum Thema Erfrischung und Wirtshausbesuch:



„Der von anderen Orten hinzugekommenen Hülfsmannschaft dürfen Erfrischungen nur auf Kosten der absendenden, nicht aber derjeniger Gemeinde, welcher die Hülfe geleistet wird, und nach Anordnung des sie begleitenden Mitglieds des Ortsvorstandes oder Anführers verabreicht werden. Der ortseinheimischen Mannschaft ist auf Kosten der Gemeinde, wenn nicht ein ganz außerordentlicher Nothfall eine Ausnahme rechtfertigt, keine Erfrischung zu verabreichen. Ausländischer Hülfsmannschaft kann ausnahmsweise auch von der Gemeinde, welche Hülfe empfängt, Erfrischung gereicht werden. Bei Verabreichung von Erfrischungen, namentlich geistigen Getränken, auf öffentliche Kosten ist alles Übermaß zu meiden. Den die Löschanstalten im Ganzen leitenden Beamten wird es zur Pflicht gemacht, sobald es zur Vermeidung von Störungen räthlich erscheint, während des Brandes und bis zum Auseinandergehen der Löschmannschaft, einzelne oder sämtliche Wirtshäuser des Orts, für andere Gäste als durchreisende Fremde schließen und räumen zu lassen. Die Anordnung  ist mit Strafandrohung zu begleiten und die Strafe, im Betrage von 3-6 Mark gegen die Wirthe, von 1-5 Mark gegen die Gäste zu erkennen.“

 

Liste mit den im Voraus zur Hilfeleistung verpflichteten Einwohnern aus dem Jahre 1878.

 

Liste mit den im Voraus zur Hilfeleistung verpflichteten Einwohnern aus dem Jahre 1878.

 

Kommandanten und Brände

Am 11. Oktober 1890 trat eine neue Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung in Kraft. Für die einzelnen Kreisämter wurden zudem regionale Löschordnungen aufgestellt. Die Kreisfeuerlöschordnung für die Gemeinden des Großherzoglichen Kreisamtes Büdingen trat am 19. Mai 1892 in Kraft. Von nun an mussten jährlich Grundlisten aufgestellt werden, in denen alle feuerwehrpflichtigen Einwohner im Alter zwischen 18 und 50 Jahren namentlich mit Geburtsjahr und Berufsbezeichnung erfasst wurden.

 

Einteilungsliste der Pflichtfeuerwehr, wie sie ab 1892 erstellt wurde, aus dem Jahr 1912.

 

Die neue Ausführungsverordnung brachte weitere Veränderungen mit sich. Die Alarmierung im Brandfall erfolgte seither durch Läuten der großen Kirchenglocke. Jetzt wurde zusätzlich ein Signalist eingeteilt, der mit seinem Signalhorn auch Übungen und andere Zusammenkünfte der Feuerwehr bekanntgab. Auch eine Ordnungsmannschaft musste aufgestellt werden. Diese hatte im Brandfall die Aufgabe, die Ordnung am Einsatzort zu erhalten und gerettete Sachen für die  Brandgeschädigten zu verwahren. Die Führungsstrukturen hinsichtlich der Befehligung der Feuerwehr wurden grundlegend geändert.

Nachfolgend der Inhalt eines Schreibens des Kreisamtes an die Bürgermeisterei vom 14. Oktober 1891:

„Mit Bezug auf die Ausführungsverordnung geben wir Ihnen auf:
1. einen Abteilungsführer und Stellvertreter von jeder der folgenden Abteilungen
a. Spritzenmannschaft
b. Steigermannschaft
c. Ordnungsmannschaft
d. Wasserbeschaffungsmannschaft
und für jede Spritze einen Spritzenmeister und Stellvertreter wählen zu lassen
2. einen Befehlshaber (Kommandanten) der Feuerwehr und einen Stellvertreter unter näheren Angaben der Person uns zur Ernennung vorzuschlagen. Vom Befehlshaber und Stellvertreter wird vorausgesetzt, dass sie Ansehen in der Gemeinde haben, die Fähigkeit besitzen, die Übungen der Feuerwehr zu leiten und zu den einzelnen Übungen Anleitungen geben können.
Die Ernennung und Verpflichtung der Befehlshaber und deren Stellvertreter erfolgt durch das Großherzogliche Kreisamt. Über die Dauer der Ernennung bleibt  Verfügung in der Kreisfeuerwehrverordnung vorbehalten. Einstweilen haben dieselben auch ohne Ernennung und förmliche Verpflichtung den Dienst anzutreten und nach der bestehenden Vorschrift zu fungieren.“

 

Kommandant Konrad Reutzel IX.

Der erste Kommandant und der Stellvertreter der Pflichtfeuerwehr Bindsachsen wurden am 2. Juni 1892, Vormittags um 11 Uhr, zur Ernennung auf das Rathaus geladen. Die Amtszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Erster Kommandant war Konrad Eschenbrenner V., sein Stellvertreter Christoph Mickel.

Leider liefern uns weder die Kirchenbücher noch das Gemeindearchiv Hinweise auf Brände oder Feuersbrünste im 19. Jahrhundert und aus der Zeit davor. Mündlichen Überlieferungen zufolge muss in der Zeit um 1870 das Wohnhaus von Heinrich Geiß (heute Rudolf Ganz, Lindenstraße) bis auf die Grundmauern abgebrannt sein. Wohl aus Furcht vor einem erneuten Brand wurde das Haus beim Wiederaufbau, entgegen der zu jener Zeit üblichen Fachwerkbauweise, komplett mit Backsteinen gemauert.

Im Jahre 1902 wurde eine Handdruckspritze, die auch saugen konnte (Saug- und Druckpumpe), in Dienst gestellt. Diese Spritze sollte der Feuerwehr über ein halbes Jahrhundert treue Dienste leisten und ist bis heute noch sehr gut erhalten. Die frühen Jahre des 20. Jahrhunderts brachten ansonsten wenig Veränderungen, was das örtliche Brandschutzwesen betraf. In der Zeit um 1913-1915 brannten eine Scheune und Stallungen des Landwirts Konrad Kempf. Da auch dieser Brand nur mündlich überliefert ist, können zum Ausmaß des Schadens sowie zur Brandbekämpfung keine weiteren Erläuterungen gegeben werden.

 

Handdruckspritze Baujahr 1870, restauriert 1900 und von der Gemeinde Bindsachsen gekauft 1902.

 

In der Zeit des 1. Weltkrieges (1914-1918) wurden aus Personalmangel die Altersgrenzen der Pflichtfeuerwehr (16-60. Lebensjahr) ausgedehnt. 1920 wurden nur alle 18- bis 40-jährigen Einwohner zum Dienst herangezogen. In der Folgezeit wurden diese Grenzen variabel, nach vorhandener Personalstärke, gehandhabt.

Am 21. Februar 1918 kam es zu einem Großbrand in der Hofreite des Emil Gerhardt. Bürgermeister Eschenbrenner gab dem Kreisfeuerwehrinspektor zu Bericht:

„Ich teile Ihnen hierdurch mit, dass heute Nacht um 2 Uhr in der Hofreite des Emil Gerhardt Feuer ausbrach, wodurch die Scheune und das Dachwerk der davor stoßenden Ställe abbrannten. Dank unserer guten Spritze, dem großen Vorrat an Schläuchen und dem energischen Eingreifen der Feuerwehr, der Gefangenen, der ganzen Bevölkerung sowie der umsichtigen Leitung des Feuerwehrkommandanten Reutzel und des Spritzenführers Konrad Appel und dem Steigführer Georg Kraus wurde das Feuer auf seinen Herd beschränkt, das Haus gerettet und ein Übergreifen verhindert.“

Zu einem Scheunenbrand in Gelnhaar mussten die Feuerläufer am 18. Februar 1929 ausrücken. Da auch die Spritze samt Mannschaft angefordert wurde, waren insgesamt 41 Kameraden aus Bindsachsen an der Brandhilfe im Nachbarort beteiligt. Es herrschte klirrende Kälte und es musste ohne Unterbrechung gepumpt werden, da ansonsten das Wasser in den Schläuchen einzufrieren drohte. Um die Löschwasserzufuhr kurz zu halten, wurde die Spritze auf den zugefrorenen Bach gefahren und zum Ansaugen eine Öffnung durch das Eis gebrochen. Trotz der widrigen Bedingungen konnte mit vereinten Kräften eine Ausbreitung des Feuers auf angrenzende Gebäude verhindert werden.

In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit bedeutete der Bau der Wasserleitung im Jahre 1929 eine große Erleichterung für die Einwohner von Bindsachsen. Auch die Feuerwehr konnte jetzt Löschwasser aus den Hydranten entnehmen. Um den neuen Möglichkeiten der Brandbekämpfung Rechnung zu tragen, wurde noch im selben Jahr ein Schlauch- und Hydrantenwagen angeschafft.

 

Schlauch- und Hydrantenwagen gekauft in 1929.

 

Rechnung über Anschaffungen aus August 1929.

 

Am Abend des 3. April 1931 brannte ein Waldstück „Am Herchenberg“ in der Gemarkung Kefenrod. Zur Brandbekämpfung gibt es keine Aufzeichnungen, festgehalten wurde aber, dass 60 Mann der Pflichtfeuerwehr Bindsachsen bis 23 Uhr im Einsatz waren.

 

 

Feuerwehrübung 1938; im Vordergrund Kommandant Konrad Henrich.

 

Aus der Zeit des 2. Weltkrieges existieren nur wenige schriftliche Überlieferungen vom Tun und Wirken der Feuerwehr. Bekannt ist aber, dass der 1937 ernannte Kommandant Konrad Henrich, wie viele Männer des Dorfes, als Soldat in den Krieg ziehen musste. So wurde der fast 70 Jahre alte, ehemalige Kommandant Konrad Reutzel IX. noch einmal zum Befehlshaber ernannt.

In den Nachmittagsstunden des 22. Februar 1945 wurde Bindsachsen von tief fliegenden Kampfflugzeugen angegriffen und mit Bordwaffen beschossen. Der Kuhstall in der Hofreite des Heinrich Kleer (heute: Erwin Bartel, Lindenstraße) wurde getroffen und stand sofort in hellen Flammen. Die Brandbekämpfung erfolgte über die Hydranten (4 C-Rohre) und durch die Saug- und Druckspritze (2 C-Rohre), die unweit der Brandstelle am Bach stationiert wurde. Da der Bach nicht genügend Wasser führte, wurde die Spritze zusätzlich mit Löschwasser aus nahen Brunnen versorgt. Der Kuhstall brannte bis auf die Grundmauern nieder, das Vieh konnte jedoch gerettet werden. Das Übergreifen des Feuers auf eine angrenzende Scheune, in der Heu und Stroh gelagert waren, konnte mit Mühe und Not verhindert werden. Zeitzeugen loben vor allem den unermüdlichen Einsatz der Frauen und der französischen Kriegsgefangenen.

 

Motorspritze TS Breuer-Mayer Hagen (1948) auf Transportwagen (1949). Der Wagenaufbau wurde in Eigenregie erstellt. Dahinter das frühere Gerätehaus im Keller der alten Schule.

 

Nach dem Krieg ging es wieder langsam aufwärts. Durch den Kauf der ersten Tragkraftspritze 1948 wurde der Brandschutz erheblich verbessert. Ein Transportwagen für die Spritze wurde im Jahr darauf angeschafft. Im Bachbett wurden neue Stauvorrichtungen eingebaut und die Wasserleitung im Ort wurde erweitert. Alles Maßnahmen, die dazu beitrugen, im Brandfall besser gerüstet zu sein. Schließlich kam es 1952 zur Umwandlung der Pflichtfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr.

 

Damit schließt sich der Bogen über fast 100 Jahre Brandschutzwesen in Bindsachsen. Gegenüber den Möglichkeiten und Methoden unserer Vorfahren hat sich die Brandbekämpfung im Zeitalter des technischen Fortschritts stark verändert. War es früher im Einsatzfall vor allem die körperlich schwere Arbeit, so sind es heute mitunter die Unberechenbarkeiten der modernen Zeit, mit denen sich die Feuerwehren auseinandersetzen müssen. Gedanke und Auftrag der Feuerwehr sind hingegen über die Jahrhunderte hinweg bis in die Gegenwart unverändert geblieben. Möge dies immer so bleiben.

„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“